Über untenstehendes Online-Formular können Sie das Team des Japantags kontaktieren, insbesondere wenn Sie
1. am Japantag als Aussteller (Verkaufsstand, Infostand etc.) teilnehmen möchten,
2. eine Aufführung (musikalisch, Tanz etc.) präsentieren möchten,
3. einen Workshop anbieten möchten,
4. Pressematerial oder eine Influencer-/Presseakkreditierung benötigen,
5. das Japantag-Team als Helfer unterstützen möchten,
6. oder Anregungen für das Programm haben.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen über Social Media zum Japantag nicht beantwortet werden können.
Hauptansprechpartner und Leiter des Organisationsteams für den Japantag sind die DJG Vorstandsmitglieder Herr Marcus Gärtner und Herr Johannes Armbrust. Sie erreichen sie über das Online-Formular oder direkt per E-Mail, sofern ihnen bekannt. Wenden Sie sich bezüglich des Japantages ausschließlich an diese beiden Ansprechpartner. Nur so ist sichergestellt, dass ihre Anfrage die Organisatoren sicher erreicht.
Die Geschäftsstelle oder andere Vorstandsmitglieder der DJG Frankfurt können keine Zusage für einen Stand/Aufführung/Workshop auf den Japantag erteilen.
Bewerber als Aussteller, Aufführende und Workshopanbieter beachten bitte folgende Hinweise:
1. Der Japantag wird von einem gemeinnützigen Verein komplett ehrenamtlich organisiert. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie nicht sofort eine Antwort erhalten.
2. Hinsichtlich der Aussteller gibt es verschiedene Auswahlkriterien: Japanbezug, bekannt und bewährt, regional, innovativ, interessantes Angebot für die Besucher, Mitmachaktionen und weiteres. Gemeinnützige Vereine aus der Region erhalten gegenüber kommerziellen Anbietern oder Vereinen von weiter weg, in der Regel den Vorzug.
3. Anfragen zur Teilnahme am Japantag als Aussteller, Workshopanbieter oder Aufführende sollten bis spätestens Ende Juli gestellt werden. Die Standvergabe ist regelmäßig im August abgeschlossen.
4. Eine Standgebühr wird von gemeinnützigen Vereinen in der Regel nicht erhoben. Sie profitieren von einer kostenlosen Werbemöglichkeit für ihren Verein und wir von einem interessanten Angebot für unsere Besucher.
5. Teilen Sie bitte mit, wenn Sie Strom, Wasser oder ähnliches benötigen. Nicht an allen Standplätzen stehen Anschlüsse zur Verfügung. Für die Kosten von Strom und Wasser wird eine Verbrauchspauschale erhoben.
6. Für Aufführende bestehen geschlechtergetrennte Umkleidemöglichkeiten. Instrumente oder Aufführungsmaterial kann erst am Veranstaltungstag ausgeladen werden. Eine vorherige Lagerung ist nicht möglich.
7. Als gemeinnütziger Verein steht uns nicht viel Geld zur Verfügung. Unter Umständen können wir aber Aufführenden und Workshopanbietern kleine Aufwandsentschädigungen zahlen oder Materialkosten (teilweise) erstatten. Dies muss bei ihrer Bewerbung beantragt werden. Es handelt sich dabei immer um eine Einzelfallentscheidung. Ein Anspruch besteht nicht. Eine nachträgliche Kostenerstattung ohne vorherige Beantragung oder Zusage unsererseits ist ausgeschlossen. Eine Kostenerstattung an Aussteller (ohne Workshop) ist ebenfalls ausgeschlossen.
8. Der Betreiber des Veranstaltungsorts kann bestimmte Baurechtliche- oder Brandschutzvorgaben machen, auf die wir keinen Einfluss haben. Diesen ist von Ihnen und uns strikt Folge zu leisten. Eine erteilte Zusage kann aus diesen Gründen auch nachträglich zurückgezogen werden.
9. Aussteller haben keinen Anspruch auf einem bestimmten Platz, sondern werden nach Rücksprache mit uns zugewiesen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner für den Japantag bei der DJG Frankfurt:
Herr Johannes Armbrust und Herr Marcus Gärtner